Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen NextFactory Solutions Sinani, Binzstrasse 43, 8620 Wetzikon (nachfolgend «NextFactory» oder «Auftragnehmer») und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend «Auftraggeber»).
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen NextFactory und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Webentwicklung, App-Entwicklung, digitales Consulting, Grafikdesign, Marketing, Druckprodukte, Werbetechnik, Datenvorbereitung und verwandten Tätigkeiten.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn NextFactory diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Durch die Auftragserteilung akzeptiert der Auftraggeber diese AGB vollumfänglich.
§ 2 Leistungen
NextFactory erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen:
- Web-App-Entwicklung
- Webseiten- und Landing-Page-Erstellung
- Mobile-App-Entwicklung (iOS & Android)
- Digitale Beratung und Konzeption
- Pflege, Wartung und Support
- Grafikdesign (Logo, Corporate Identity, Geschäftsausstattung u. a.)
- Marketing (Online & Offline, Social Media, Kampagnenplanung)
- Druckprodukte (Visitenkarten, Flyer, Broschüren u. a.)
- Werbetechnik (Fahrzeugfolierungen, Beschriftungen, Beschilderungen u. a.)
- Datenvorbereitung und Druckvorstufe
Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot oder Projektvertrag schriftlich festgehalten.
Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
NextFactory ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen, sofern dadurch die Qualität der Leistung nicht beeinträchtigt wird.
§ 3 Angebote, Vertragsabschluss und Mitwirkung
Angebote von NextFactory sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von NextFactory oder durch Beginn der vereinbarten Leistungserbringung zustande.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Informationen, Freigaben, Materialien oder Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine angemessen.
Zusätzliche Aufwände, welche aufgrund solcher Verzögerungen entstehen, können von NextFactory nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.
Änderungswünsche während der Projektlaufzeit (Change Requests) können zusätzliche Kosten verursachen und bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
Unterbleibt die erforderliche Mitwirkung des Auftraggebers während mehr als 30 Kalendertagen, ist NextFactory berechtigt, das Projekt zu pausieren. Bei Wiederaufnahme können Projekttermine neu geplant sowie zusätzliche Aufwände in Rechnung gestellt werden.
§ 4 Preise, Zahlung und Verzug
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). NextFactory ist nicht mehrwertsteuerpflichtig; die Preise verstehen sich daher als Bruttopreise ohne Mehrwertsteuer.
Bei Aufträgen mit Auftraggebern ausserhalb der Schweiz können abweichende steuerliche Regelungen gelten.
Bei Projekten ab CHF 5'000 erfolgt die Vergütung grundsätzlich wie folgt:
- 30 % bei Vertragsabschluss
- 40 % nach Abschluss der Entwicklungsphase oder eines vereinbarten Meilensteins
- 30 % vor dem finalen Go-Live bzw. Deployment oder Lieferung
Für Projekte unter CHF 5'000 gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, eine Zahlungsfrist von 30 Tagen netto.
NextFactory ist berechtigt, Leistungen, Quellcode, Zugangsdaten, Deployments, Druckdaten oder sonstige Projektergebnisse bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzubehalten.
Bei Zahlungsverzug ist NextFactory berechtigt, Verzugszinsen von 5 % p.a. zu berechnen sowie die weitere Leistungserbringung bis zum Eingang der ausstehenden Zahlung einzustellen.
Aufwendungen für Drittleistungen (z. B. Hosting, Domains, Lizenzen, externe APIs, Cloud-Dienste, Druckereikosten oder Stock-Material) werden zum Einkaufspreis zuzüglich einer angemessenen Bearbeitungspauschale weiterverrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 5 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle von NextFactory erstellten Werke, insbesondere Quellcode, Designs, Konzepte, Texte, Grafiken und Druckvorlagen, sind urheberrechtlich geschützt.
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung das vereinbarte, nicht-exklusive, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht am speziell für ihn entwickelten Projektergebnis.
Eine Übertragung der Urheberrechte selbst ist ausgeschlossen.
Nicht Bestandteil der übertragenen Nutzungsrechte sind vorbestehende Frameworks, Bibliotheken, Templates, Boilerplates, interne Werkzeuge, Entwicklungsmethoden, wiederverwendbare Komponenten sowie generische Softwarebestandteile von NextFactory. Diese verbleiben uneingeschränkt im Eigentum von NextFactory und dürfen jederzeit in anderen Projekten weiterverwendet werden.
Verwendete Open-Source-Bibliotheken und -Tools unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen. NextFactory stellt dem Auftraggeber auf Wunsch eine Übersicht der verwendeten Open-Source-Komponenten und deren Lizenzen zur Verfügung.
NextFactory ist berechtigt, den Auftraggeber, dessen Firmenname, Logo sowie das realisierte Projekt als Referenz für Marketing-, Portfolio- und Präsentationszwecke zu verwenden. Ein Widerspruch bedarf einer schriftlichen Vereinbarung vor Projektbeginn.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, an Reviews, Tests, Feedbackrunden und Abnahmen innerhalb angemessener Fristen mitzuwirken.
Werden vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Videos, Marken oder sonstige Materialien) verwendet, garantiert der Auftraggeber, über sämtliche erforderlichen Rechte zu verfügen.
Der Auftraggeber stellt NextFactory von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung solcher Inhalte entstehen.
§ 7 Abnahme und Gewährleistung
Nach Fertigstellung des vereinbarten Leistungsumfangs stellt NextFactory dem Auftraggeber eine Abnahme-Version zur Verfügung.
Der Auftraggeber hat 14 Kalendertage Zeit, die Leistung zu prüfen und schriftlich abzunehmen oder begründete Mängel zu rügen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.
Spätestens mit produktiver Nutzung, Veröffentlichung, Go-Live oder Inbetriebnahme des Projekts gilt die Leistung ebenfalls als abgenommen.
NextFactory gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen. Mängel, die auf fehlerhaften, unvollständigen oder verspätet gelieferten Informationen des Auftraggebers beruhen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme.
Nicht Gegenstand der Gewährleistung sind insbesondere:
- Browser- und Betriebssystem-Updates
- Änderungen durch Drittanbieter oder externe APIs
- Hosting- oder Infrastrukturänderungen
- Sicherheitsänderungen externer Plattformen
- Druckfehler, die auf vom Auftraggeber freigegebenen Druckvorlagen beruhen
§ 8 Haftung
NextFactory haftet für Schäden nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
In jedem Fall ist die Haftung von NextFactory auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Projekts begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Fälle, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
NextFactory haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverluste, Betriebsunterbrüche oder sonstige indirekte Schäden.
NextFactory haftet nicht für Ausfälle, Sicherheitsprobleme, Datenverluste oder Störungen, welche durch Hosting-Anbieter, Cloud-Dienste, Domains, APIs, Software von Drittanbietern, Druckereien oder andere externe Systeme verursacht werden.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, trägt der Auftraggeber sämtliche laufenden Kosten für Hosting, Domains, Lizenzen, API-Nutzung, Cloud-Infrastruktur und vergleichbare Drittleistungen.
§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Kundendaten, Preisgestaltungen, Zugangsdaten und interne Dokumentationen.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der Vertragsdauer sowie für drei Jahre nach deren Beendigung.
Sofern NextFactory personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, verpflichten sich die Parteien zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) sowie — soweit anwendbar — der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bei Bedarf schliessen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA) ab.
§ 10 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, behördliche Anordnungen, Pandemien, Cyberangriffe, Stromausfälle, Ausfälle von Telekommunikations-, Hosting- oder Cloud-Infrastrukturen sowie vergleichbare Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Vorliegen eines solchen Ereignisses.
§ 11 Kündigung und Vertragsbeendigung
Läuft ein Vertrag auf unbestimmte Zeit, kann er von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen auf Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund sind sämtliche bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen, reservierten Ressourcen sowie nachweislich entstandenen Kosten vollständig zu vergüten. Bereits geleistete Anzahlungen werden nicht zurückerstattet.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB sowie sämtliche Verträge zwischen NextFactory und dem Auftraggeber unterstehen ausschliesslich dem Schweizer Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz von NextFactory in Wetzikon ZH, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorsehen.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Stand: Juni 2026 — Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.